Satzung (Stand: 06.01.2024)

Skatclub Zeppelin Ahlhorn, Ahlhorn

Mitglied im Skatverband Weser-Ems e.V.

VG 03 39, Vereinsnummer 015

Mitglied im Deutschen Skatverband e.V.



1. Zweck, Name, Sitz und Geschäftsjahr


Der „Skatclub Zeppelin Ahlhorn  ist ein Verein zur Pflege des Skatsports. Er hat seinen Sitz in

26197 Ahlhorn. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.



2. Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

 

  • Mitglied kann jede Person werden.
  • Die Mitgliedschaft endet mit Tod, schriftliche Austrittserklärung oder Ausschließung. Ein Mitglied kann jederzeit seinen Austritt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand anzeigen.
  • Die Ausschließung ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
  • Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
  • Ehrenmitglieder werden vom Vorstand beratend vorgeschlagen. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Antrag mit einfacher Mehrheit.

 

3. Vorstand

  • Die Geschäfte des Vereins werden von dem Vorstand geführt, der aus dem 1.Vorsitzender/Schriftführer, 2.Vorsitzender/Turnierleiter und dem Kassenwart besteht. Bei Verhinderung des 1.Vorsitzenden wird dieser von dem 2.Vorsitzenden, dann vom Kassenwart vertreten. Zum erweiterten Vorstand gehört der Festausschuß, der nur für Feste zuständig ist.
  • Die Mitglieder des Vorstands werden jeweils in der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl eines Vorstandmitgliedes ist zulässig.
  • Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur in der Weise begründen, daß die Haftung der Mitglieder auf das Vereinsvermögen beschränkt ist.
  • Die Mitgliederausweise erhält jeder seine Karte selber.

 

4.   Mitgliederversammlung

  • Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jeweils im Januar nach dem Geschäftsjahr statt.
  • Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über
    - die Festsetzung der Mitgliederbeiträge
    - die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern
    - den Ausschluß von Mitgliedern
    - den Rechenschaftsbericht vom Vorstand
  • Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn 10% der Mitglieder dies verlangen. Wird dem verlangen der Mitglieder nicht entsprochen, so können diese Mitglieder selbst die Mitgliederversammlung einberufen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können auch einberufen werden, wenn das Vereinsgeschehen dies erfordert.
  • Die Mitgliederversammlung entscheidet, soweit nicht die Satzung etwas Abweichendes bestimmt.
  • Anträge an den Skatverein sollen an den Vorstand gerichtet werden bzw. an den Vorsitzenden. Sie können durch jedes Mitglied gestellt werden. Sie müssen bis spätestens 4 Kalenderwochen vor der Jahreshauptversammlung eingegangen sein. Situativ auch später, auf jeden Fall aber vor der Versammlung.
  • Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Es müssen allerdings mindestens 50% der Erwachsenen Mitglieder anwesend sein.
  • Über den Verlauf von Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll vom Schriftführer zu führen und zu Unterschreiben. Dieses muß spätestens 4 Wochen nach der Versammlung veröffentlicht werden.

 

5. Mitgliederbeiträge


  • Der Mitgliedsbeitrag beträgt 50,-€ / Jahr.
  • Der Mitgliedsbeitrag für Junioren beträgt 10,-€ / Jahr.
  • Mitgliederbeiträge sind jährlich bis zum 31.Januar des laufenden Jahres zu entrichten, in bar oder durch Bankeinzug.
  • Bei Erlöschen der Mitgliedschaft werden entrichtete Beiträge nicht erstattet.

 

6. Sportordnung

1 - Übungsabend

  • Startgeld ist Pflicht und wird in Höhe von 10,- € erhoben. 9,-€ werden als Preisskat sofort wieder ausgespielt. 0,50€ werden im Grand Ouvert Jackpott eingezahlt, 0,50 € gehen in die Vereinskasse.
  • Beim Übungsabend wird ein Grand-Ouvert-Jackpot gepflegt. Startgeld ist hier 0,50€. Teilnahme ist Pflicht. Der Höchstgewinn wird auf 80,- € festgesetzt. Falls mehr drin ist, kommt dieses Geld in den nächsten Pott. Es sollen höchstens 4 Pötte auflaufen. Das überzählige Geld kommt in die Hauptkasse.
    Am Jahresende bleiben 2 Pötte stehen, falls genügend Töpfe voll sind, der Rest geht in die Vereinskasse.
  • Skat Übungsabende sind öffentlich und können jederzeit durch Gäste besucht werden.
  • Übungs- und Wertungsabende finden jeden Donnerstagabend um 19.00Uhr, in unserem Vereinslokal "Gaststätte Rönnau" in 26197 Ahlhorn, Wildeshauser Str. 58 statt. Die Serienzeiten werden eingegrenzt auf  1. Serie = 19:00Uhr - 20:45Uhr, 2. Serie = 20:45Uhr - 22:30 Uhr
  • Wertung des Vereinsmeisters: - Zur Ermittlung des Vereinsmeisters wird eine Spieltagwertung durchgeführt. Es finden pro Jahr ca. 50 Spieltage statt, davon werden die besten 25 Wertungen pro Spieler als Ergebnis gewertet.
  • Der Vereinsmeister erhält u.a. einen Wanderpokal für 1 Jahr. Wenn er 3 x hintereinander oder 5 x insgesamt errungen wurde, kann er ihn behalten.
  • Der Vereinsmeister wird mit einem Geldpreis von 50,-€uro ausgezeichnet.
  • Die Sitzplatz Verteilung beim Übungsabend wird in der 1. Runde ermittelt durch Karten ziehen, wobei gleiche Karten bedeuten (z.B. ¾ Könige), Spieler spielen an einem Tisch. Der Schreiber ist derjenige mit der Kreuzkarte, Sitzplatz Verteilung gemäß Reihenfolge der Karten, Kreuz- Pik- Herz- Karo. Es kann auch eine andere aber ähnliche Verteilung stattfinden. Die 2. Runde wird durch Setzen, gemäß der Spielpunktezahl, bestimmt.
  • Listenabrechnung: Die verlorenen Spiele kosten alle 1,-€.
  • Verliert jemand einen Grand Ouvert, ist eine Strafe von 10,-€uro zu zahlen.
  • Der Spieltag auf der Weihnachtsfeier wird nicht in der Jahreswertung gewertet.

 

2 - Preisskat

  • Startgeld ist Pflicht und wird in Höhe von 9,- € erhoben auf dem Monatspreisskat, wird am Abend wieder ausgespielt..
  • Beim Monatspreisskat werden nur Geldpreise ausgegeben.
  • Beim Monatspreisskat wird ein Grand-Ouvert-Jackpot gepflegt. Startgeld wird in Höhe von 0,50€ erhoben. Die Höchstgewinnsumme wird auf 75,- € festgesetzt. Falls mehr drin ist, kommt dieses Geld in den nächsten Pott. Sind 6 Töpfe mit ja  75,- Euro voll, werden diese mit jeweils bis zu 25,-€uro erhöht. Sind 6 Töpfe mit jeweils 100,- €uro voll kommt das überschüssige Geld in die Hauptkasse. Ein Jackpot kann gewonnen werden, wenn man einen Grand-Ouvert gewinnt.
  • Verliert jemand einen Grand Ouvert, ist eine Strafe von 10,-€uro zu zahlen.
  • Es wird eine Jahreswertung durchgeführt. Hierzu wird von jedem Teilnehmer ein Beitrag von 0,50€ erhoben. Bei jedem Monatspreisskat erhalten die besten 1/3 Spieler Punkte. Tabelle ist auf jeder Ausschreibung zu finden. Am Jahresende erhalten die 10 Teilnehmer mit den meisten Punkten Geldpreise nach folgendem Schlüssel, angezeigt in Prozente = 23, 18, 14, 11, 9, 7, 6, 5, 4, 3.
  • Jeder 2. Donnerstag im Monat ist ein Monatspreisskat, in unserem Vereinslokal. Beginn ist hier 19:00 Uhr
  • Beim Monatspreisskat wird bei verlorenen Spielen, die mit 60:60 enden, an die ersten 2 Verlierer
    je 5,-€uro ausgegeben.
  • Das erste gewonnene Spiel mit mindestens ohne 5 wird beim Monatspreisskat zusätzlich mit 10,-Euro belohnt.
  • Listenabrechnung: Die verlorenen Spiele kosten alle 1,-€.

3 - Verband  (Meisterschaften und Pokalspiele)

  • Bei offiziellen Meisterschaften wird für Fahrgemeinschaften ein Kilometergeld bezahlt. Das Kilometergeld wird festgelegt auf 0,30€ pro 1 Kilometer. Das Kilometergeld bei Ligaspielen, das vom Verein bezahlt wird, wird an 1 Person bezahlt.
    Fährt 1 Person alleine, dann auf eigene Kosten. Wird vereinbart, dass 2 Autos eingesetzt werden, wird das Geld durch 2 Parteien (Fahrer) aufgeteilt.
  • Es wird kein Spesengeld gezahlt, dieses Geld (2,-Euro) soll zurückgelegt werden, zur Finanzierung von Grillfeiern oder ähnlichem. Außerdem zur Finanzierung der 3. Mannschaft.

Falls wir in der Mannschaftsmeisterschaft starten, kommt das Startgeld aus der Kasse. Der eventuelle Gewinn geht dann allerdings in die Vereinskasse zurück.


7. Auflösung  des Vereins


Die Auflösung des Vereins bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder.

  • Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins wird das Vermögen an eine Gemeinnützige Einrichtung abgegeben.
  • Es wurde eine Vitrine angeschafft, Neuwert 614,-€, diese muß verkauft werden.

 

8. Festordnung


Bei runden Geburtstagen (0 am Ende) soll der Festausschuß Geburtstagsgrüße überbringen. Dazu wird ein Ehrengeschenk im Werte von bis zu 30 ,-€ überreicht.  



Ahlhorn, den 06.01.2024



Als Vorstand im Geschäftsjahr 2024 wurde gewählt, geändert 04.01.2024

1. Vorsitzender Heinrich Deepe, Weidenweg 16, 26197 Großenkneten

2. Vorsitzender Manfred Lawicka, Oldenburger Straße 6, 49661 Cloppenburg

Kassenwart Maik Lückemeyer, Krumlander Straße 12 A, 26197 Großenkneten